Entsorgung von Poolwasser * Damit es keinen Ärger gibt

Poolwasser gilt wegen der verwendeten Zusatzmittel zur Wasseraufbereitung als Schmutzwasser und ist nach der Benutzung vollständig der Schmutzwasserkanalisation zuzuleiten.

Eine Versickerung im Erdreich oder eine Verwendung des Poolwassers zur Gartenbewässerung ist nicht zulässig. Poolwasser darf auch nicht in Gewässer oder Gräben eingleitet werden. Hintergrund ist, dass sich durch die verwendeten Zusatzmittel (Chlor, Algenschutzmittel u.s.w.) negative Auswirkungen auf Gewässerlebewesen ergeben können.

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